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Buchbesprechung

Horst Schneider: "Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MFS" - "Die Tschekistische Elite entzaubert sich selbst."

Quelle: Offen-siv

„Es hat schon etwas von Realsatire an sich, wenn sich 23 ehemalige Nomenklaturkader des einstigen DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, inzwischen alt, aber nicht klüger geworden, für eine öffentliche Wortmeldung ausgerechnet die `junge Welt` aussuchen. Eben dies geschah, als die früher vom Zentralrat der FDJ herausgegebene Zeitung eine ` Erklärung ehemaliger MfS-Verantwortlicher gegen die permanenten Hexenjagden auf Inoffizielle Mitarbeiter` im Wortlaut druckte. Selbst `Neues Deutschland` mochte sich wohl für eine Veröffentlichung das Pamphlets nicht hergeben. Das wäre verständlich, denn die Erklärung, die die 17 Ex-Generäle und sechs frühere Obristen aus dem Apparat der einstmaligen Parteigeheimpolizei unterzeichnet haben, dürfte selbst manchen Genossen in der PDS eher peinlich als politisch hilfreich erscheinen. In Sprache und Tendenz enthüllt sie sich als pure Provokation."

Das schrieb der namhafte Experte zur Abrechnung mit dem „ DDR-Unrecht", Karl Wilhelm Fricke, nachdem die junge Welt am 19. März 2001 eine Erklärung von Mitarbeitern des früheren Ministeriums für Staatssicherheit abgedruckt hatte.(1)

Warum hielt Fricke die Erklärung ehemaliger MfS-Verantwortlicher für eine „pure Provokation"? Konnte ein Text in der jungen Welt das teuflisch-schwarze Bild der Staatssicherheit verändern? Hat nicht jeder Angeklagte, erst recht Verleumdete, das Recht auf Verteidigung seiner Ehre und Würde? Wieviel Bücher, Artikel, Reportagen, Prozesse, Ausstellungen, Veranstaltungen, Führungen in Gedenkstätten und andere „Events" gibt es seit der „Wende" zum Thema Staatssicherheit der DDR? Welches andere Thema nahm und nimmt noch immer einen herausgehobenen Platz in den zeitgeistbeflissenen Medien ein? Das Erstaunliche ist dabei: Die Staatssicherheit der DDR - im Unterschied z.B. zum Land Putins (Auch der ungarische Premier Peter Medgyessi, der Ungarn in die EU führt, war von 1977 bis 1982 laut Spiegel 26/2002 Offizier bei der ungarischen Spionageabwehr) - wurde zum Sündenbock für alles und jedes, wobei allerdings im Vergleich zum biblischen Sündenbock eine große Zahl von Menschen betroffen waren, die - laut Grundgesetz - auch Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde hatten.(2)

Allein dreitausend Mitarbeiter der Gauck-Birthler (BStU)-Behörde sind aufgeboten, die „Stasi-Strukturen" zu enthüllen.(3) Vor der Flut der „ Enthüllungen", die 1990 mit durchschaubarem politischen Kalkül begann, hatten viele Politiker, u.a. der Bundespräsident, Egon Bahr, Friedrich Schorlemmer und Gräfin Dönhoff gewarnt. Richard von Weizäcker erklärte am 20. Februar 1992, wohl nicht zufällig, in Bautzen: „ Die Akten bringen immer die Sicht des Auftraggebers. Sie lügen darin nicht, sind aber einseitig und müssen bewertet werden. Sie sind keine objektive oder moralische Instanz und keine unwiderlegbaren Verurteilungsbeweise. Die Menschen wollen Aufklärung, nicht Abrechnung. Die Wahrheit soll ans Licht, damit Aussöhnung und Frieden möglich werden. Das geht nur durch Differenzierung. Pauschalurteile führen nicht zu Einsicht, sondern zu Verstockung. Pressefreiheit ist und bleibt ein entscheidender Bestandteil unserer Freiheit. Als Verleumdungsfreiheit darf sie nicht mißbraucht werden. Aus der leidvollen Geschichte der DDR ein Objekt für Mediengeschäfte mit gekauften Akten und reißerischer Verbreitung von Angst und Feindschaft zu machen, ist ein widerwärtiger Skandal. Es darf nicht sein, daß die einen verdienen, die anderen verzweifeln."(4)

Bis die Gefahr entstand, daß Helmut Kohl, der als Kanzler den Mißbrauch der Stasi-Akten nicht nur tolerierte, selbst „Opfer" seiner Akte hätte werden können, war der skrupellose und profitable Einsatz von Aktenschnipseln im schmutzigen politischen Geschäft kaum offiziell umstritten. Für die vergangenen zwölf Jahre dürfte gelten: Die „ Täter" (die Mitarbeiter der Staatssicherheit) kamen kaum zu Wort, eine Tatsache, die vor einem Gericht heutzutage kaum denkbar wäre; aber nun haben sich 11 Generäle und 9 Obristen in zwei Bänden „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS" gemeldet, für die Peter Michael Diestel das Plädoyier schrieb „Die trauen sich was in dieser Zeit!?".

Obwohl es vielen Medien vermutlich die Sprache verschlagen wird, haben einige derjenigen, die das Buch gelesen haben, mindestens zwei kritische Bemerkungen: Erstens kommt das Buch sehr spät. Zweitens fehlt ein Namensverzeichnis, das die ständige Arbeit mit dem Text erleichtern würde.

Zunächst sei wiederholt: Die Autoren von „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS" nahmen lediglich das Recht jedes Angeklagten, in diesem Fall Verleumdeten, in Anspruch, sich sachlich zu verteidigen. Wem der Brei aus der Küche Gauck und Birthler geschmeckt hat, wird nach dem Verzehr der nunmehr vorliegenden Insiderkost merken, welche giftige Zutaten er bisher zu sich genommen hat.

Die beiden Bände umfassen 19 Beiträge, die aus der Feder von 20 Autoren stammen. Von diesen hatten 13 die bereits erwähnte Erklärung in der jungen Welt „Den Osten beherrschbar machen"(5), mit weiteren 90 ehemaligen Offizieren des MfS unterzeichnet (6).

Die 19 Beiträge von 1248 Seiten umfassen alle wichtigen Aufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, u.a. Sicherheitspolitik und Abwehr, Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Spionageabwehr, MfS- und Verteidigungszustand, Untersuchungsorgan und Untersuchungsvollzug. In diesen Arbeiten hat sich die „Tschekistische Elite", die schon Jens Giesecke glaubt, entzaubert zu haben - manche werden sich freuen - nunmehr selbst entzaubert(7).

Sie legen ihren Texten zwei Kommentare zugrunde, die auf den Klappentexten der beiden Bände zu lesen sind, im Band I: „So wie es historisch gerechtfertigt war, mit der Deutschen Demokratischen Republik eine gesellschaftliche Alternative - den Sozialismus auf deutschem Boden - zu schaffen, so legitim und notwendig war es, dieses Vorhaben zu schützen. Daran wirkten die Angehörigen und Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS engagiert mit. Ihre Tätigkeit vollzog sich unter den Bedingungen der Entstehung und Entwicklung der DDR, den Erfordernissen, ihre Existenz und Sicherheit zu gewährleisten."

Und im Band II: „Gemessen an der Aufgabe des MfS, unter Führung der SED und im Zusammenwirken mit allen Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegeorganen, mit allen gesellschaftlichen Kräften und mit den Bürgern, die DDR und das friedliche Aufbauwerk von Generationen zu schützen, haben wir letztlich nicht bestanden. Diese Wertung treffen zu müssen schmerzt um so mehr, da wir uns mit tiefster Überzeugung in den Dienst der Sicherheit der DDR und des Sozialismus gestellt haben."

In dieser Besprechung können nur wenige Bemerkungen gemacht werden, die vielleicht manchen zum Nachdenken reizen. Nachdem es schon eine unübersehbare Literatur über die „Wende" gibt, äußern sich auch Niebling, Schwanitz über „Das Ende" (Bd. 1 S. 12 f.). Sie listen die vor 1989 entstandenen Widersprüche auf, die nur mit politischen Mitteln hätten gelöst werden können . Hervorgehoben seien zwei Sätze: „Die Anwendung der Schusswaffe war grundsätzlich verboten" (S. 20). Selbst bei unkontrollierten Eindringen in die Gebäude der Staatsicherheit hat nicht einer ihrer Mitarbeiter die „Waffe gegen Eindringlinge" gerichtet (S. 29)

Angesichts der Erfahrungen seit 1990 bei Zusammenstößen zwischen Staatsmacht und „Volk" kann jeder selbst Folgerungen ziehen .

Grimmer, Irmler, Neiber und Schwanitz begründen (Bd. I S. 94 f) die Sicherheitspolitik der SED und die Notwendigkeit der Abwehrarbeit. Sie beweisen nicht nur die Herkunft der leitenden Mitarbeiter aus dem antifaschistischen Widerstand und der Emigration, sondern auch die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit des Schutzes der DDR. "In keinem anderen Land war die Sicherheit des Staates so unmittelbar verknüpft mit seiner Existenz wie in der DDR". (S. 59) Wer will (oder kann) heute die Erkenntnis in Frage stellen „Der zuverlässige Schutz der DDR und ihrer politischen Stabilität waren eine Bedingung für Frieden und Sicherheit in Europa" (S. 76) .

Der Abriss über die Entstehung, Geschichte und Arbeitsergebnisse des MfS – einschließlich seiner Defizite – ist beeindruckend .

Die Autoren weichen auch heiklen Fragen nicht aus, z.B. der Frage der Kontakte westlicher Geheimdienste zu „Oppositionellen" und „Dissidenten" und der Zusammenarbeit westdeutscher Journalisten mit Geheimdiensten ( 8 ) .

Die überzeugende und inhaltsreiche Argumentation endet mit zwei wichtigen Feststellungen: „Die Praxis"-Handlungen des MfS und seiner Angehörigen mit dem Rechtsverständnis der BRD zu messen und zu beurteilen, widersprivht internationalem Recht und auch dem Grundgesetz .

Gemessen an der Aufgabe des MfS im Zusammenwirken mit allen Schutz-, Sicherheits-, und Rechtspflegeorganen, mit allen gesellschaftlichen Kräften und mit den Bürgern, die DDR und das friedliche Aufbauwerk von Generationen zu schützen, haben wir letztlich mit versagt. .Aber bei aller selbstkritischen Sicht. Auch die wirksamste Tätigkeit von Schutz- und Sicherheitsorganen und auch der beste Geheimdienst können niemals und nirgendwo jene existenziellen Defizite ausgleichen, die Politik verursacht und die, so sie politisch nicht behoben werden, mit zum Scheitern führen." Das dürfte auch künftig richtig sein. Reinhard Grimmer und Werner Irmler analysieren „Hauptaufgaben und Methoden der Abwehr" (Bd. I , S. 239 F), was den „Informationskrieg" und die psychologische Kriegsführung einschließt . Sie bestreiten nicht, dass es Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen gab, für die nicht in jedem Fall die Schärfe des kalten Krieges verantwortlich gemacht werden können . Sie stellen fest: „Wir bedauern es, wenn Personen ungerechtfertigt von repressiven Maßnahmen des MfS betroffen waren . Davon nehmen wir explizip Agenten und Spione, Diversanten und Saboteure, Mörder von Grenzsoldaten, Terroristen und andere Gewaltverbrecher, skrupellose Menschenhändler, Fahnenflüchtige und andere Straftäter aus.

Entscheidend ist, dass sich die Mitarbeiter des MfS vom Tatprinzip leiten ließen . Die Begriffe „Andersdenkende" und „Bürgerrechtler" gehörten nicht zum Sprachgebrauch des MfS. Die Autoren halten es für „pure Heuchelei", wenn die Sicherheitsüberprüfungen in der DDR kriminalisiert, in der BRD dagegen als etwas Normales und Notwendiges gewertet werden. Kritiker des MfS müßten die Behauptung (Bd.I S.295) prüfen, wonach in den achtziger Jahren kein einziger Prozeß gegen Personen stattfand, „die dem MfS als Organisatoren und Inspiratoren politischer Untergrundtätigkeit in der DDR bekannt waren" (Bd.I S.295).

Kein anderes Gebiet der Arbeit des MfS wurde nach der „Wende" so verteufelt wie die Arbeit mit den Inoffiziellen Mitarbeitern (IM): „Ein unumstößlicher Grundsatz dabei war: keine Provozierung von Straftaten. Die für westliche Geheimdienste und Polizeiorgane gebräuchliche Arbeitsmethode des Einsatzes von `V-Leuten` als `agent provocateur` wurde vom MfS strikt abgelehnt." Hardi Anders und Willy Opitz plaudern über „Die Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM)" aus der Schule. (Bd.I S.332, f.) Sie treten nicht nur der Mystifizierung der Tätigkeit der IM faktenreich entgegen, sondern sie wagen ihre Würdigung: „Die IM leisteten ihren Beitrag, daß die DDR als einziger deutscher Staat in die Geschichte einging, von dem weder Gefahr für die Nachbarn noch Krieg ausging. Insofern können sie berechtigt für sich in Anspruch nehmen, als deutsche Patrioten gehandelt zu haben" ( Bd.I S.355).

Wenn Tausende von ihnen noch nach der „Wende" öffentlich geächtet und Hunderte in den Tod getrieben wurden (9) - der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Gerhard Riege sei stellvertretend für alle genannt - so findet das seine Erklärung, keineswegs Entschuldigung, in der politischen Zielsetzung der Sieger. Dr. Peter- Michael Diestels charakterisierte treffend: „Die Stasi-Hysterie war notwendig, um Ostdeutsche von den ihnen angestammten Plätzen zu entfernen. Es hat zur Paralysierung der ostdeutschen Intelligenz geführt. Es hat zur Infragestellung ganzer Generationen geführt... Man hat im Westen gemeint, das wäre notwendig, um den Osten beherrschbar zu machen. Man hat die IM aufs Schafott geführt, um mit dem Osten abrechnen zu können... Das Stasi-Syndrom - das haben meine Recherchen, wie auch die Gleichgesinnter ergeben - forderten inzwischen mehr Todesopfer als die Mauer... Menschen, die nach riesengroßen Konflikten keinen Ausweg mehr fanden und den Selbstmord fatalerweise als die Lösung ihres Problems sahen" (Bd.I S.380).

Die Verfasser ermöglichen dem interessierten Leser auch einen Einblick in spezifische Arbeitsgebiete des MfS wie die „Operative Ermittlung und Beobachtung" ( Bd.I S. 384 f.) die „Verantwortungs- und Aufgabenbereiche von Diensteinheiten der Abwehr" (Bd.I S.414f.) und „Zur Spionageabwehr" (Bd.I S. 431 f.), die Vergleiche mit dem BND erlauben und ermöglichen. In der exakten Übersicht sind Wertungen und Beispiele gleichermaßen überzeugend. Der Leser darf zur Kenntnis nehmen: „In der gesamten Zeit der Existenz dieser Spezialkräfte kam es in keinem Fall zum Schußwaffengebrauch. Solche Beispiele wie der tödliche Ausgang der Festnahme des vermutlichen RAF-Angehörigen Grams auf dem Bahnhof Bad Kleinen durch Festnahmekräfte der BRD oder wie die irrtümliche Erschießung eines Hotelgastes in Thüringen im Zusammenhang mit der Fahndung nach einem entflohenen Mörder hat es beim Einsatz dieser Kräfte in der DDR nicht gegeben" (Bd. I S. 411).

Und mancher Leser wird von Details überrascht wie bei der Information, daß die Hauptabteilung II des MfS zwölf Jahre lang Pfarrer Rainer Eppelmanns Kontakte zum CIA verfolgte. Die spätere politische Karriere der Oberpazifisten zu DDR-Zeiten könne ein Indiz dafür sein, „wie Politiker gemacht werden", genauer, wer sie macht.

Der Überblick über die Spionageabwehr des MfS wird durch Informationen über die „Funkelektroinische Abwehr und Aufklärung" (Bd.I S.559) ergänzt. Wolfgang Schmidt, informiert (Bd.I S. 580 F.) über die Arbeit der Abteilung XX im MfS, die sich mit der Sicherung politischer Grundlagen der DDR befaßte. „Nach der heutigen Terminologie nahm sie Verfassungs-und Staatsschutzaufgaben wahr" (S.580).

Die Enttarnung von Spionen, die Unterbindung von Abwerbungsversuchen von Reise- und Auslandskadern der DDR, die Bekämpfung feindlicher Zentren und Organisationen - unter denen das Ostbüro der SPD eine besondere Rolle spielte - gehörte zu ihren Aufgaben. (Auf das Buch des letzten Leiters des Ostbüros, Helmut Bärwald wird ausdrücklich - S. 599 - Bezug genommen.) „Das SPD-Ostbüro sammelte durch seine Agenten Informationen über drei Millionen DDR-Bürger (kein Schreibfehler-d.Verf.), um nach einer Wiedervereinigung ein „besseres Nürnberg" zu ermöglichen, infiltrierte, von staatlichen Stellen geduldet oder gefördert, im Rahmen seiner Inlandaufklärung `politische Extremistengruppen` (gemeint war damit die KPD), schickte Kuriere und V-Leute in den illegalen Propagandakampf gegen das Ulbricht-Regime etc. Es arbeitete ´im konspirativen Bereich stark mit den deutschen und westlichen Geheimdiensten zusammen´. Das Ostbüro fälschte Dokumente, darunter Ausweise der Schweizer Roten Kreuzes. Seine hauptamtlichen Mitarbeiter waren bewaffnet. ´Der frühere V-Mann Heinz Richter schätzt, daß insgesamt 800 Menschen aufgrund der vom Westen organisierten Nachrichtenbeschaffung wegen Spionage verurteilt worden sind `". (S.601)

Auch der Abschnitt über die Abwehrarbeit in den Kirchen (Bd.I S. 603 f.) könnte bei vielen Lesern Interesse finden, zumal gerade über den „Widerstand" in Kirchenkreisen dank Rainer Eppelmann, Gerhard Besier, Ehrhart Neubert und anderen nicht wenige Mythen und Legenden entstanden sind.

Das Kapitel von Siegfried Hähnel und Alfred Kleine über die „Sicherung der Volkswirtschaft der DDR" (Bd. II S, 7 f.) ist instruktiv, weil es zeigt, daß und wie die Wirtschaft der DDR ein entscheidendes Kampffeld der Auseinandersetzungen zwischen der DDR und der BRD war. Dieser Wirtschaftskrieg hat jeden Tag stattgefunden und war Bestandteil der langfristigen Strategie für den Tag X, die Wiederherstellung des Kapitalismus in der DDR.

Angesichts der jahrelang gesteuerten Kampagne um die „Mauertoten" und der aktuellen Politik zur Abschottung der EU gegen unerwünschte Einwanderer ist Gerhard Nieblings Text „Gegen das Verlassen der DDR, gegen Menschenhandel und Bandenkriminalität" (Bd.II S.161 f.) für manche sicherlich eine Provokation.

Gerhard Niebling verweist auf die historische Analogie, die die vom Hitlerregime inszenierte „Heim-ins-Reich-Bewegung" (Bd.II S.167) zur Funktion der Ausreisebewegung in der DDR hatte. Er beschreibt die Tätigkeit der „Fluchthelfer" (heute kriminelle Schleuser), Provokationen wie die Tunnel-Schleusungen, den Mißbrauch der Transitabkommens, den Mißbrauch von Privilegien durch Diplomaten und USA-Militärs, die politische Dimension der Ausreisebewegung (die Zahlen auf S. 206/207), die Umstände und Folgen von Botschaftsbesetzungen und den Mißbrauch von Menschenrechtsprinzipien durch Geheim-dienste. Am Ende des Kapitels steht die nüchterne Bilanz: „Die historische Entwicklung hat gezeigt, daß die mit dem Verlassen der DDR verbundenen Konsequenzen wesentliche Ursachen der Niederlage der DDR waren. Darin offenbarte sich die politische Dimension für die Existenz der DDR" (Bd.II S.242).

Auch Gerhard Neiber und Gerhard Plomann berühren mit ihrer Darstellung zur Abwehr von Terror und anderen Gewaltakten" (Bd.II S.246 f.) ein brisantes hochaktuelles Thema. Sie gehen von klaren Definitionen aus: „Terrorismus als gesellschaftliche Erscheinung wurde als eine Einheit von politisch-ideologischen Maximen, direkten Aktionen (terroristsche Aktionen), konkreten Instrumentarien zu ihrer Durchsetzung (terroristische Mittel und Methoden) und handelnden Kräften (Terrorsisten) betrachtet-."... „Der Terrorismus wurzelt vom Standpunkt des Marxismus in den Eigentums-, Klassen- und Machtverhältnissen des Imperialismus und den daraus resultierenden antagonistischen Widersprüchen" ( Bd.II S. 249f.).

Sie belegen diese Aussagen mit unwiderlegbaren Fakten aus der internationalen Politik. An Beispielen, die aus der Literatur bekannt sind - Ernst Tillichs Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, den Verbrechen der Burianek-Bande und von Gerhard Benkowitz, terroristischen Anschlägen an der Staatsgrenze wie die des Neofaschisten Herbert Kühn - beweisen die Autoren, wie der Terrorismus gegen und in der DDR in Grenzen gehalten werden konnte. Sie weisen zurück, daß das MfS selbst terroristische Aktionen durchgeführt oder geduldet habe: „Dieser Unsinn bewegt sich auf dem gleichen Niveau wie die Hirngespinste von `Organentnahmen für Partei- und Staatsfunktionäre`, `Zwangsadoptionen in der DDR`, `Mißbrauch der Psychiatrie für politische Zwecke`, `Isolierungs- und Konzentrationslager der Stasi` etc." Sie stellen fest: „Im MfS gab es zu keiner Zeit Killerkommandos" (Bd. II S. 298), was ja nicht jeder Geheimdienst von sich behaupten kann.

Die Verfasser verzichten auch nicht darauf, sich ausführlich mit Verleumdungen auseinanderzusetzen, die eine Beteiligung des MfS an terroristischen Aktionen belegen sollen. Das geschah u.a. bei der „Carlos"- Gruppe (Bd. II S. 320) und bei der Ruhigstellung von „Aussteigern" aus der RAF. Das Kapitel schließt mit der Feststellung: „Die `junge Welt` hatte bereits am 10. Mai 1995 erklärt, `daß die mit den RAF- Aussteigern befassten Mitarbeiter des MfS eigentlich vom Bundespräsidenten einen Verdienstorden erhalten müßten, denn sie haben dazu beigetragen, aus erbitterten Staatsfeinden angepaßte Bürger zu machen`... Die Versuche, der Terrorabwehr zu unterstellen, den Terrorismus unterstützt oder gar selbst organisiert zu haben und damit das MfS zu kriminalisieren, sind gescheitert." (Bd. II S. 341)

Das Thema „Zur Militärabwehr" behandeln (Bd. II S.350f.) Manfred Dietze und Bernhard Riebe. Das Faktenmaterial ist für den Leser erdrückend und ergänzt de facto eine Geschichte des kalten Krieges. Hier ist nicht der Platz, um die vielen terroristischen und staatsfeindlichen Akte gegen die DDR aufzulisten. Einige Beispiele mögen genügen: Im Mai 1979 brachte der Obermaat Strehlow mit Gewalt ein Schiff der Volksmarine unter sein Kommando, aber scheiterte bei dem Versuch, es in die BRD zu entführen. Er wurde von einem DDR-Gericht wegen Mordversuchs und Terror verurteilt, nach der „Wende" rehabilitiert. Stattdessen wurden nach 1990 Ermittlungen gegen den Kommandanten und den leitenden Ingenieur wegen versuchten Totschlags eingeleitet (Bd. II S. 336/ 337). (Was geschähe bei einem ähnlichen „Fall" in der Bundesmarine?) Die friedensgefährdende Tätigkeit von „Fluchthelfern" wurde, wenn sie die DDR schädigten, von vielen Medien nicht nur „begleitet" und gerühmt, sondern auch honoriert. „Der Spiegel" zahlte Michael G. für seine Story, die am 12. April 1976 erschien, ein Honorar von 12.000 DM (Bd.II S. 391). ( Wie wird „ Menschenschmuggel" heute bewertet?)

Dem informativen Kapitel über die Militärabwehr schließt sich eine Studie von Wolfgang Schwanitz „MfS und Verteidigungszustand" (Bd. II S. 402 f.) an, die dem Leser eine Vorstellung auch von der Situation in der BRD unter den Bedingungen der Notstandsgesetzgebung verschafft. Der Verteidigungszustand wurde in der DDR nie, auch nicht im November 1989 ausgerufen.

In den Verleumdungskampagnen gegen Mitarbeiter des MfS nehmen Untersuchungsanstalten und – fälschlicherweise - Haftanstalten, z.B. Bautzen II, einen zentralen Platz ein. Mit diesem Fragenkomplex befassen sich Karli Coburger und Dieter Skiba (Bd. II S.426f.).

An ihren Wertungen müßten sich die vielen „Abrechner" reiben, die über „Stasiknast," „Folterkammern" usw. bestens Bescheid wußten. Aus der Recherche Coburgers und Skibas als Insider und Zeitzeugen ergibt sich: Die Untersuchungstätigkeit des MfS war durch die Strafprozeßordnung der DDR geregelt. Das MfS besaß keine Ausnahme- oder Sonderechte: „Zu keiner Zeit existierten im MfS interne Weisungen und Befehle, die im Widerspruch zu geltenden Rechtsnormen gestanden hätten" (Bd. II S. 427). Im MfS wurde gegen bestimmte Tätergruppen ermittelt. Den Untersuchungsorganen standen acht Wochen zur Verfügung (S. 435). „Die tägliche Vernehmung dauerte etwa 4 bis 6 Stunden unter Einhaltung anstaltsüblicher Pausen." Ausnahmen waren bei Gefahr im Verzuge möglich (Bd.II S.447).

In den fünfziger und Anfang der sechziger Jahre wurden bei Verfahren mit politischer Brisanz „Prozeßvorschläge" unterbreitet, von denen die Justizorgane nichts erfuhren ( Bd. II S.451).

Nach Angaben der Gauck-Behörde wurden von 1952 bis 1988 etwa 89.000 Ermittlungsverfahren durchgeführt, was einem jährlichen Durchschnitt von 2.400 entsprechen würde (Bd.II S.456). (10)

Das MfS verfügte - trotz gegenteiliger Behauptung in vielen Medien - über keine Strafvollzugsanstalten: „Auch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, häufig als `Stasi-Gefängnis` bezeichnet, war zu keiner Zeit eine Strafvollzugsanstalt des MfS, sondern des Ministeriums des Innern und diesem auch unterstellt (Bd. II S. 497). Die Behauptung, das MfS hätte Archivgut aus der Zeit des Faschismus ignoriert, „ist nachgewiesenermaßen unrichtig" (Bd. II S. 473).

Wegen der Bedeutung dieser Aussage sei zitiert: „Simon Wiesenthal, (`Dokumentationszentrum des Bundes jüdischer Verfolgter des Naziregimes` in Wien), der sich nach 1989/90 über angeblich in der DDR vor Strafverfolgung geschützte NS-Täter beklagte, konnte nicht einen einzigen `Fall` für seine Behauptungen namhaft machen" (Bd.II S. 479). Zum Thema liegt eine neue Arbeit Detlef Josephs vor, die sich detailliert mit Falschaussagen wie der Wiesenthals auseinandersetzt (11).

Obwohl seit Jahren von Morden und Folter durch MfS-Angehörige geschrieben wird (Die Berliner Morgenpost bezifferte die Zahl der Ermordeten auf 2.500, hat aber keinen einzigen beim Namen genannt) und diverse Opferberichte erschienen sind (auch von „Opfern" der Psychiatrie, von denen eines zeitweilig Innenminister von Sachsen wurde), sind bisher keine Beweise für solche Behauptungen vorgelegt worden. Deshalb schließen die Autoren ihr Kapitel: „Da mittlerweile offensichtlich geworden ist, daß es bei den Untersuchungsorganen des MfS weder Folter noch Wahrheitsdrogen noch Psychiatrie-Mißbrauch oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der DDR gab noch geduldet wurden, konzentrierten sich zunehmend Psychologen auf etwaige Folgeschäden infolge politischer Haft in der DDR" ( Bd.II S.493).

Auch der Bericht über den Untersuchungshaftvollzug, den Siegfried Rataizik schrieb, muß sich mit Unwahrheiten und Legenden auseinandersetzten. Er tut dies u.a. unter Berufung auf Diplomaten und die „Freigekauften": „Auch von den rund 32.000 Inhaftierten, die auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen in die BRD entlassen wurden, sind keine erwähnenswerten Beschwerden in dieser Richtung bekannt geworden" (Bd. II S. 503).

Eines der tragischen Schicksale, das von vielen Medien politisch vermarktet wurde, ist das von Jürgen Fuchs, der wie Rudolf Bahro an Krebs verstarb. Schuld seien „Röntgen-Kanonen" des MfS gewesen. Zum Thema „Röntgen-Kanonen" hatte sich auch der Mitarbeiter der Gauck- Behörde Hubertus Knabe im Deutschland Archiv ( 4/1999 S. 544f.) geäußert: „Regimekritiker" Jürgen Fuchs, Rudolf Bahro und Gernold Pannach seien von Mitarbeitern der Staatssicherheit durch Röntgenstrahlen getötet worden. Auch „Der Spiegel" (20/1999 vom 17. Mai 1999) verbreitete diese Story, die von zahllosen Lemmingen unter den Journalisten ungeprüft übernommen wurden. Über den politischen Zweck dieser Tartarenmeldung (wie auch anderer) muß nicht spekuliert werden. Die simple Wahrheit lautet: „Übrigens: Die Untersuchungshaft von Jürgen Fuchs erfolgte 1976 und die von Rudolf Bahro 1978. Damals gab es in der UHA Berlin-Hohenschönhausen überhaupt noch kein derartiges Gerät" (Bd. II S. 512), wie es heute z.B. bei Kontrollen auf Flugplätzen eingesetzt wird.

Zur Frage der Selbstmorde, die nicht selten mißbraucht werden, stellt Rataizik einen aufschlußreichen Vergleich an: „In der UHA Berlin-Hohenschönhausen nahmen sich zwischen 1951 und 1989, also in fast vier Jahrzehnten, sechs Menschen das Leben. Zum Vergleich: In der Untersuchungshaft bei erwachsenen Männern in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit sind seit 1991 bis zum 16. November allein 28 Suizide zu verzeichnen gewesen, 15 von ihnen innerhalb der ersten vier Tage der Inhaftierung (Bd. II S. 517). Ungeachtet der Fakten erklärte Hubertus Knabe, der 2001 zum Leiter der „Zentralen Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen" avancierte, bei seinem Amtsantritt, das Untersuchungsgefängnis des MfS sei „das Dachau des Kommunismus" gewesen. Was werden Leute seines Typs sagen, wenn es Recherchen über Stadelheim, Fuhlsbüttel und Moabit geben wird?

Im Kapitel, das Willi Opitz geschrieben hat, stellt er „Die Juristische Hochschule des MfS", die zentrale Bildungsstätte, vor (Bd. II S. 520f.). Im letzten Kapitel informiert Opitz über die Archivbestände des MfS, über die nun die Gauck-Birthler-Behörde willkürlich und grundgesetzwidrig verfügt. Er widerlegt dabei durch exakte Fakten sowohl die von dieser Behörde in die Öffentlichkeit gebrachten Meldungen, „es handele sich bei den Akten ausschließlich um Opfer", als auch die Behauptungen, das „MfS habe über jeden Bürger der DDR eine solche geführt". Überzeugend ist auch sein Blick auf die in der BRD von Agentenzentralen und Geheimdiensten angelegten Aktendepots, die nach wie vor streng überwacht und weiter verschlossen bleiben.

Über die Perversion, die mit dem Wirken dieser Behörde verbunden ist, haben sich inzwischen viele geäußert, im Plädoyier zu den beiden Bänden auch Peter-Michael Diestel. Beim Schreiben dieser Zeilen fällt mir das Urteil von Alt-Kanzler Helmut Schmidt in die Hand: „Die Aufarbeitung der Stasi-Akten wird mit unendlich viel mehr Akribie betrieben, als damals die Aufarbeitung der Gestapo-Akten. Wieso eigentlich? (...) Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man alles aus der Stasi-Hinterlassenschaft in den Ausguß tun sollen" (11a). Warum ist das anders? Wer hat das so gewollt und durchgesetzt? Wie stark das Interesse bundesdeutscher Geheimdienste an der Kontrolle über die Akten der Gauck-Behörde war (und ist), beweist allein schon die Tatsache, daß Gaucks Stellvertreter Hansjörg Geiger 1996 in den Chefsessel des Bundesnachrichtendienstes wechselte (12).

In seinem „ Plädoyier" zu den Texten der MfS-Generale schreibt Peter-Michael Diestel: „Da ich als Christ und Demokrat an das Gute im Menschen glaube, hoffe ich nicht nur auf eine faire, offene Diskussion dieses bislang einzigartigem MfS-Kompendiums, sondern auch auf eine ebenso objektive Erwiderung durch die Alt-Geheimdienste der gemeinsamen Bundesrepublik Deutschland" (Bd. I S.11). Er sei bereit, ein Vorwort auch für ein solches Buch zu schreiben. Ich vermute, daß seine Wünsche nicht erfüllt werden. Es läßt sich unschwer voraussagen, dass - wie schon im Frühjahr 2001 - einige Publizisten, die die Abrechnung zu ihrem Beruf gemacht haben, auch mit diesen Texten nicht zufrieden sind (13).

Schon damals tadelten Kritiker wie Fricke Mitarbeiter der Staatssicherheit, daß sie die Opfer diffamieren würden, wenn sie Rechtsbrecher - gemessen nicht nur am DDR-Recht - als „Mörder, Terroristen, Nazis, Spione, Schädlinge und skrupellose Menschenhändler" bezeichneten (14). Fricke unterstellt: „Alles in allem halten die Stasi-Veteranen offenbar die Zeit für reif, in die Offensive überzugehen. Sollte sie dazu die unlängst zuteil gewordene häufig mit erklecklichen Nachzahlungen verbundene Rentenerhöhung ermutigt haben?"(15)

Wenn Fricke die partielle Korrektur der Stafrente von „Staatsnahen" in der DDR zum Zwecke der Diffamierung ins Gespräch bringen zu müssen glaubt, muß eine Entgegnung erlaubt sein.

Erstens: Kein Mörder, Kriegsverbrecher oder Blutrichter Hitlers wurde über seine Rente bestraft. Zweitens:Die Autoren der Bände „Die Sicherheit" erwiesen sich als nicht käuflich. Drittens: Fricke weiß genauer als andere, wie lukrativ das Geschäft mit der „Bewältigung" der „Stasi-Syndroms" ist (16). Viertens hielt das Bundesverfassungsgericht die Strafrente" für verfassungswidrig. Sie ist in keinem Gesetz zu finden.

Wenn weitere Studien zur Arbeit des MfS erarbeitet werden, könnte es von Nutzen sein, wenn auch analysiert würde, wie Politiker und Publizisten mit den Mitarbeitern des MfS umgingen. Dabei dürften drei Fragenkomplexe von besondere Bedeutung sein:

Erstens: Welche völkerrechtlichen und rechtlichen Grundlagen gab es für ihre moralisch-politische (Vor)Verurteilung?

Galt der Artikel 11 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (17) nicht, wonach jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf hat, „als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"? Oder Artikel 12, der willkürliche Eingriffe in das Privatleben, darunter rechtswidrige Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes verbietet? Wer hat wann und wo solche Menschenrechtsprinzipien außer Kraft gesetzt? In welchem Umfang und mit welchen Folgen ist die Verletzung von Menschenrechten erfolgt?

Damit sind wir bei einem zweiten Fragenkomplex: Welche Folgen hat die Hexenjagd gegen Mitarbeiter der Staatssicherheit für Deutschland und seine Zukunft? Prüfen wir, was Egon Bahr in seiner „Dresdner Rede" am 10. März 2000 - wie schon 10 Jahre zuvor am gleichen Ort - (18) festgestellt hat: „Mit übrig gebliebenen Akten ist kein Alleinvertretungsanspruch auf die Wahrheit der Vergangenheit zu erheben. Vergeltung in der Toga der Gerechtigkeit hat auch die Ungerechtigkeit befördert, die `Ehemaligen` des SED-Staates zu bestrafen als die Ehemaligen des Hitler-Reiches." Das große „selbstverschuldete Hindernis für die innere Einheit" ist für Egon Bahr die Gauck-Behörde. „Daß durch Gauck die juristische `Bewältigung` der DDR nicht gelingen konnte, wundert nicht. Sie konnte nicht einmal etwas zu Tage fördern, was der Staatsanwaltschaft ermöglicht hätte, eine Anklage gegen Erich Honecker zu verfassen." „Einen nicht meßbaren aber bedeutenden Schaden an der vertrackten Gemengenlage in unserem Land hat die Stasi-Behörde angerichtet, indem sie die DDR in den Augen vieler Westdeutscher zu einer Stasi-Gesellschaft verengt hat." Mit diesen Auszügen aus der Rede Egon Bahrs sind die negativen Folgen der Hexenjagd auf Mitarbeiter der Staatssicherheit nicht erschöpft, die Opfer nicht einmal genannt.

Wie sieht die Bilanz Gaucks an Menschenleben, zerstörtem Glück und Vertrauen aus?

Der dritte Komplex für weiter Untersuchungen wäre der Vergleich der „Abwicklung" der Sicherheitsorgane in den ehemals sozialistischen Ländern. Egon Bahr machte auf das Problem aufmerksam: Putin dürfte in Dresden nicht einmal Oberbürgermeister sein. Die Frage ist: Warum haben Politiker der BRD keineswegs die Konsequenzen aus der Totalitarismus-Doktrin gezogen und Hitlers Geheimdienstler „integriert", die der DDR als „Sündenböcke" gejagt und verfolgt?

Ich verweise noch einmal auf die eingangs zitierte Erklärung Richard von Weizäckers 1992 in Bautzen. Schließen wir den Blick auf die beiden Bände zur „Sicherheit" mit einer Erkenntnis des Stoikers Epiktet, die sich auch beim Streit über diesen Text bewahrheiten wird: „Nicht die Dinge beunruhigen die Menschen, sondern ihre Meinungen über die Dinge" (19).

Hort Schneider, Dresden. Buch: „Die Sicherheit", edition ost, Berlin 2002

 

Quellenverzeichnis:

 

  1. Karl Wilhelm Fricke: Stasi-Veteranen melden sich zu Wort Deutschland Archiv 4/2001 S. 560 f.Friedrich Schorlemmer: Sündenböcke- unverzichtbar für die Aussöhnung? Wochenpost 1991/26Eine Auswahl der Veröffentlichungen: Fricke, Karl Wilhelm: MfS intern. Macht, Strukturen, Auflösung der DDR-Staatssicherheit. Analyse und Dokumentation, Köln 1991; Gauck, Joachim: Die Stasi-Akten. Das unheimliche Erbe der DDR, Reinbeck bei Hamburg 1991; Schädlich, Hans Joachim: Aktenkundig, Berlin 1992; Karl Wilhelm Fricke/Roger Engelmann: Konzentrierte Schläge- Staatssicherheitsaktionen in der DDR 1953-1956 Berlin 1998 Stasi intern. Macht und Banalität, Leipzig 1998; Zimmer, Jochen ( Hrsg.): Das Gauck-Lesebuch Eine Behörde abseits der Verfassung, Frankfurt a.M. 1998 Giesecke, Jens: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90, Berlin 2000;Bulletin. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 23. Februar 1992, Nr.23, S.231 .Vgl. Marion Gräfin Dönhöff: Niemand kann ein ganzes Volk durchleuchten,.Die Zeit, 10 September 1993; Egon Bahr hat in den „ Dresdner Reden" von 1992 und 2002 ein vernichtendes Urteil über die Folgen der „ Arbeit" der Gauck-Behörde abgegeben. Friedrich Schorlemmer fragte in der Wochenpost 26/1991 „ Sündenböcke- unverzichtbar für eine Versöhnung?"junge Welt 19. März 2001Sonderdruck der jungen Welt vom 20. April 2002Karl Wilhelm Fricke: Die „ tschekistische Elite" entzaubert, Rezension in Deutschland Archiv 4/2001, S. 685 f.Schmidt-Eenboom: Undercover- Der BND und die deutschen Journalisten, Köln 1998In der bürgerlichen Gesellschaft sind „ Spitzeldienste" keineswegs unehrenhaft, wie zahlreiche Beispiele zeigen. In jüngster Zeit erschienen u.a.: Carola Stein: Doppelleben, Köln 2001; Carl Zuckmayer: Geheimreport. Herausgegeben von Günther Nickel und Johanna Schön, Göttingen 2002
  2. „ Widerständler" gegen die DDR können es sich als „ Ehre" anrechnen, zum Sieg der BRD über die DDR beigetragen zu haben, ganz gleich, welche kriminellen Mittel sie anwandten. Karl Wilhelm Fricke hat wiederholt seine Auffassung vom Recht publiziert, in seiner Dankesrede anläßlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde an der Humbold-Universität Berlin am 12. Juli 1996 auch am Beispiel Hermann Joseph Flades. Flade war 1950 wegen Boykotthetze, versuchten Mordes und Widerstand gegen die Staatsgewalt zunächst zum Tode und in der Revision zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Für Fricke ist das bis heute legitimer Widerstand gegen die kommunistische Staatsmacht. Die Rede Frickes ist im Deutschland Archiv 5/1996 S. 836 f. abgedruckt. „Zur Botschaft des Widerstandes im Deutschland der Diktaturen". Ich antwortete Fricke: „ Am Beispiel Flades demonstrierte Fricke, daß eine Handlung, die jedes Strafgesetzbuch eines zivilisierten Landes verbietet, zum juristisch und moralisch legitimen ` politischen Widerstand` wurde, wenn sie in der DDR stattfand. Das von Fricke gewählte ` Fallbeispiel` Flade lieferte auch den roten Faden für das Buch `Konzentrierte Schläge`. Der Autor bestreitet nicht, daß ` tatsächliche Spionage oder andere Handlungen im Spiele waren, die grundsätzlich in jedem Staat unter Strafe stehen`, aber die von ihm behandelten Fälle haben ` mit politischem Widerstand und politischer Verfolgung zu tun.` Seine Logik ergibt: Was in jedem Staat grundsätzlich bestraft werden darf, hätte in der DDR straffrei bleiben müssen. Wenn Richter politischen Mord, Brandstiftung, Sabotage, Spionage und `andere Handlungen` bestraften, haben sie Tiraden` produziert und `ein Pflichtsoll an Propaganda` erfüllt." Horst Schneider: Bautzens „ Gelbes Elend". Lager, Leiden, Legenden, Lehren, Berlin 1999 S.31

11. Detlef Joseph: Nazis in der DDR, Berlin 2002

11a: Leipziger Volkszeitung 29./20 Juni 2002

  1. Der Mann mit den zwei Gesichtern. Der Spiegel 23/1996, S. 32 f.Karl Wilhelm Fricke: Stasi-Veteranen melden sich zu Wort, Deutschland Archiv 4/2001, S.560 f.Ebenda S.561Ebenda S.562Die Literaturliste mit Arbeiten Karl-Wilhelm Frickes im Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden umfaßt Mitte 2002 34 TitelMenschenrechte. Dokumente und Deklarationen, Bonn 1999, S. 55Egon Bahr: Zur Sache: Deutschland. Dresdner Reden 2002, S. 9 f.. Zum Vergleich seine Dresdner Rede vom 16. Februar 1992, S.8f.
  2. Epiktet: Wege zum glücklichen Handeln, Frankfurt a.M. und Leipzig 1997 S.13